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VwGH: Auch nicht ausgedrucktes E-Mail ist eine "Urkunde" iSd GebG!

SteuerrechtRA Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM / Univ.-Ass. Mag. Michael NueberRdW 2011/181RdW 2011, 186 Heft 3 v. 16.3.2011

Nach einem richtungsweisenden Erkenntnis des VwGH unterliegt entgegen der Rechtsauffassung des UFS Linz ein (nicht ausgedrucktes) E-Mail, mit welchem ein Rechtsgeschäft abgeschlossen und welches mit sicherer elektronischer Signatur versehen wurde, der Gebührenpflicht. Die Entscheidung des VwGH ist kritisch zu hinterfragen.

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