Findet der Arbeitgeber die Diensterfindung mit einer Einmalzahlung ab, liegt darin kein (nicht steuerbarer) Verkauf einer Einkunftsquelle, sondern ein Vorgang im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Findet der Arbeitgeber die Diensterfindung mit einer Einmalzahlung ab, liegt darin kein (nicht steuerbarer) Verkauf einer Einkunftsquelle, sondern ein Vorgang im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.