Erste Rsp zur Auslegung des § 162 Abs 3 Satz 4 ASVG in der im Anlassfall gegebenen Konstellation
ASVG § 162 Abs 3
Zeiten des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld können nur dann in die Bemessungsgrundlage für Wochengeld einfließen, wenn schon aufgrund der dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld zugrunde liegenden Entbindung Anspruch auf Wochengeld bestand. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Ende des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld in einem neuen Versicherungsfall der Mutterschaft Wochengeld aus einer nach dem Ende des Bezugs aufgenommenen Erwerbstätigkeit gebührt.