GmbHG §§ 6, 6a, 10, §§ 10a, 52, 75 Abs 2
KapBG §§ 2, 3
Sind bei der Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) die in der Bilanz ausgewiesenen, in Stammkapital umgewandelten Rücklagen nicht ausreichend werthaltig (Unterdeckung der Kapitalerhöhung), besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur Zahlung des Fehlbetrags analog den Sacheinlagevorschriften (§§ 6a, 10, 10a und 52 GmbHG).