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GmbH: Wirksame nachträgliche Begründung statutarischer Aufgriffsrechte

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/143RdW 2011, 146 Heft 3 v. 16.3.2011

Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung

GmbHG §§ 49, 76 Abs 2

Die wirksame nachträglichen Begründung statutarischer Aufgriffsrechte in einer GmbH bedarf nicht der Notariatsaktsform, sondern lediglich der notariellen Beurkundung.

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