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Verpflichtung des Vermieters zum nachträglichen Einbau eines Fehlerstromschutzschalters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/136RdW 2011, 141 Heft 3 v. 16.3.2011

MRG § 3 Abs 2 Z 2, § 6 Abs 1a

Im Rahmen seiner Erhaltungspflichten hat der Vermieter gem § 3 Abs 2 Z 2 2. Fall MRG eine erhebliche Gesundheitsgefährdung im Mietgegenstand zu beseitigen. Anders als bei der Pflicht zur Behebung von ernsten Schäden (§ 3 Abs 2 Z 2 1. Fall MRG) kommt es nicht auf die Höhe des erforderlichen Aufwandes an.

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