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Aufklärungspflicht bei Anlageform mit Kapitalgarantie

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/134RdW 2011, 140 Heft 3 v. 16.3.2011

ABGB § 1298

WAG: § 13 Z 3 und 4 idF vor BGBl I 2007/60

Um beurteilen zu können, ob man sich auf eine Anlageform einlassen soll, bei der zwar die Rückzahlung des Kapitals garantiert ist, nicht jedoch ein Ertrag, ist es notwendig zu wissen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass während der Laufzeit (hier rund 8 Jahre) ein Ertrag erwirtschaftet werden kann, und wie groß das Risiko, am Ende nur das Kapital zu erhalten. Der Anleger bedarf daher der Aufklärung über gewisse, für ihn verständliche Parameter, nach denen er die Chance, dass ein Ertrag erwirtschaftet werden oder entfallen wird, selbst einschätzen kann. Die Information, dass eine Kapitalgarantie existiere, aber die Gefahr bestehe, dass unter Umständen keine Zinsen anfielen, ist rudimentär und reicht nicht aus.

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