vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Miete eines Krans samt Kranführer - Haftung des Mieters für Beschädigung des Krans durch den Kranführer

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/80RdW 2011, 84 Heft 2 v. 16.2.2011

Erste Rsp betr Zuordnung des Fehlverhaltens einer im Rahmen der Überlassung einer Arbeitsmaschine überlassenen Arbeitskraft

ABGB: §§ 1090, 1111, 1313a

1. Die entgeltliche Überlassung einer Arbeitsmaschine samt dem erforderlichen Bedienungspersonal (hier: Raupenkran samt Kranführer) zum eigenverantwortlichen Einsatz durch den Vertragspartner stellt einen Sachmietvertrag verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag dar. In Bezug auf die Verpflichtung, die Arbeitsmaschine nur so zu gebrauchen, dass sie in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestellt werden kann, wird die überlassene Arbeitskraft als Erfüllungsgehilfin des Mieters tätig. Daher hat der Mieter für schuldhafte Bedienungsfehler der überlassenen Arbeitskraft, die zu einer Beschädigung der Arbeitsmaschine führen, gegenüber dem Vermieter nach § 1313a ABGB einzustehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte