Der EuGH klärt die Relevanz von Beginn und Dauer einer Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben und für das Qualitätsmerkmal "neu" bei Fahrzeugen. Die Auffassung des EuGH fördert Rechtssicherheit und Praktikabilität.
1. Das Urteil des EuGH1
Der EuGH prägt in seinem Urteilsspruch folgende Rechtssätze: