ABGB § 1151
Es ist grundsätzlich nicht sittenwidrig, wenn dem Vermieter einer Dienstwohnung im Mietvertrag das Recht eingeräumt wird, das Mietverhältnis vorzeitig und fristlos aufzulösen, wenn der Mieter aus seinem derzeitigen Dienstverhältnis ausscheidet. Unter eine solche Klausel ist dabei auch der Fall zu subsumieren, dass das Dienstverhältnis des AN im Zuge eines Betriebsübergangs auf einen neuen AG übergeht.