EFZG § 5
Wird ein Arbeiter während eines Krankenstandes gekündigt und reicht der ununterbrochene Krankenstand in ein neues fiktives Arbeitsjahr hinein, das erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt, so entsteht mit Beginn des neuen Arbeitsjahres kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.