BWG idF vor BGBl I 2010/72: §§ 69, 70
BWG § 2 Z 27, §§ 30, 60
Von den Aufsichtsbefugnissen der österreichischen FMA umfasst ist auch ein (im Auftrag der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein erstellter) Prüfungsbericht betreffend eine liechtensteinische Treuhandanstalt, an der ein inländisches übergeordnetes Kreditinstitut mehrheitlich mittelbar beteiligt ist und zu deren Aufgaben ua die Erbringung von Treuhanddienstleistungen, die Gründung von Verbandspersonen, Gesellschaften und Treuhänderschaften für Dritte im eigenen Namen und für fremde Rechnung, die Übernahme von Verwaltungsmandaten und von Treuhänderschaften sowie die Finanz- und Wirtschaftsberatung zählen.