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VwGH: Forderungswertpapier oder Schuldschein?

SteuerrechtRdW 2011/784RdW 2011, 761 Heft 12 v. 16.12.2011

Ob ein Forderungswertpapier oder ein bloßer Schuldschein vorliegt, zeigt sich an der Vorgangsweise, die zu wählen ist, wenn die Urkunde in Verlust geraten ist.

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