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Direkte Betriebspension: Wertpapierdeckung bei Insolvenz des AG?

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/775RdW 2011, 754 Heft 12 v. 16.12.2011

Erste Rsp zur Bestimmung des § 11 Abs 1 BPG

BPG §§ 1, 11

1. Auf Betriebspensionszusagen in Form direkter Leistungszusagen an Fremdgeschäftsführer einer GmbH, die nicht an der Gesellschaft beteiligt, sondern als AN angestellt sind, ist das BPG zur Gänze anzuwenden, weil § 1 Abs 2 BPG den Geltungsbereich des Abs 1 nicht einschränkt, sondern partiell erweitert.

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