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Ausmaß der Arbeitszeit nach Auslaufen der Altersteilzeit

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/772RdW 2011, 753 Heft 12 v. 16.12.2011

AlVG § 27

Enthält eine Altersteilzeitvereinbarung keine Regelung über die Beendigung des Dienstverhältnisses am Ende der Altersteilzeit, lebt nach dem Auslaufen der Altersteilzeitvereinbarung das ursprüngliche Arbeitsverhältnis in Vollbeschäftigung bzw mit dem ursprünglichen Beschäftigungsausmaß wieder auf.

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