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Obligatorische Haftpflichtversicherung: Verjährung - Schutz des Geschädigten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/758RdW 2011, 743 Heft 12 v. 16.12.2011

Klarstellung der Rechtslage

VersVG § 12 Abs 1, §§ 158b, 158c

Im Fall einer obligatorischen Haftpflichtversicherung (hier: einer Rechtsanwältin) kann dem geschädigten Dritten die Verjährung des Deckungsanspruchs des Versicherungsnehmers in analoger Anwendung von § 158c Abs 1 VersVG nicht entgegengehalten werden.

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