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Auslegung einer GmbH-Satzung - qualifiziertes Mehrheitserfordernis für "Änderung der Geschäftsführungsbefugnis"

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/750RdW 2011, 740 Heft 12 v. 16.12.2011

ABGB §§ 6, 914

GmbHG §§ 21, 50 Abs 1

Nach der vorliegenden Satzung hat die GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft zwei oder mehrere Geschäftsführer und ergibt sich deren Vertretungsbefugnis nicht schon aus der vertraglich angeordneten Bestellung, wird die Vertretungsart durch Gesellschafterbeschluss bestimmt.

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