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CMR: Verjährung von sonstigen Leistungsansprüchen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/745RdW 2011, 737 Heft 12 v. 16.12.2011

Abgehen von der in OGH 6 Ob 740/80 vertretenen Rechtsansicht

CMR Art 32 Abs 1

Ansprüche aus einer dem CMR unterliegenden Beförderung unterliegen bei Vorsatz oder bei einem Verschulden, das nach dem Recht des angerufenen Gerichts dem Vorsatz gleichsteht, nicht der einjährigen, sondern der dreijährigen Verjährungsfrist (Art 32 Abs 1 CMR). Diese dreijährige Verjährungfrist ist nicht auf Schadenersatzansprüche beschränkt, sondern auch auf sonstige Leistungsansprüche anzuwenden.

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