vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung nach MaklerG - keine Nachforschungspflichten des Maklers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/743RdW 2011, 737 Heft 12 v. 16.12.2011

Klarstellung zu den Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung nach § 11 MaklerG

MaklerG § 11

Da der Auftraggeber des Maklers für ein erfolgreiches Verheimlichen des Geschäftsabschlusses nicht belohnt werden soll, beginnt die Verjährung von Ansprüchen aus dem Maklervertragsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, in dem der Makler vom Abschluss des vermittelten Geschäfts tatsächlich Kenntnis erlangen konnte. Erkundigungs- oder Nachforschungspflichten treffen den Makler allerdings nicht. Vom Immobilienmakler kann somit - wie hier - nicht verlangt werden, durch Einsicht in das Grundbuch Anhaltspunkte für einen möglichen Geschäftsabschluss zu ermitteln und sodann noch weitere Erhebungen dazu anzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte