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Auslegung einer Schiedsgutachtensabrede - keine Vollmacht zur Beauftragung des Schiedsgutachters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/738RdW 2011, 735 Heft 12 v. 16.12.2011

ABGB §§ 881, 914, 1002, 1391

Beim Schiedsgutachten ist zwischen der Einigung zwischen den Parteien (Schiedsgutachtensabrede) und dem Auftragsverhältnis mit dem Schiedsgutachter (Schiedsgutachtervertrag) zu unterscheiden. Der Schiedsgutachter muss nicht von beiden Parteien der Schiedsgutachtensabrede beauftragt werden.

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