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Wohnungskauf - Vertragsanpassung wegen Irrtums über das Errichtungsjahr des Gebäudes

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/736RdW 2011, 734 Heft 12 v. 16.12.2011

ABGB §§ 871, 872, 875, 922

MaklerG § 3 Abs 4

Die Betriebssicherheit der Elektroinstallationen ist eine gewöhnliche vorausgesetzte Eigenschaft einer Eigentumswohnung, für die der Verkäufer gem § 922 Abs 1 ABGB mangels abweichender Vereinbarung Gewähr zu leisten hat.

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