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Haftung des Anlageberaters: Risiko, über das nicht aufzuklären war - Rechtswidrigkeitszusammenhang

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/732RdW 2011, 732 Heft 12 v. 16.12.2011

Klarstellung zur Frage des Rechtswidrigkeitszusammenhangs bei einer Fehlberatung

ABGB §§ 1295, 1299

Hat sich ein Anlagerisiko verwirklicht, vor dem der Berater mangels Erkennbarkeit nicht warnen musste, so ist der Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einer aus anderen Gründen mangelhaften Beratung dennoch zu bejahen, wenn diese Beratung und die darauf beruhende Veranlagung die Wahrscheinlichkeit der Verwirklichung des tatsächlich eingetretenen Risikos nicht bloß unerheblich erhöht hat.

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