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Erzwingung unvertretbarer Handlungen einer juristischen Person durch Beugehaft des Organwalters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/691RdW 2011, 662 Heft 11 v. 17.11.2011

EO §§ 65, 354

Im Rahmen der Exekution zur Erwirkung unvertretbarer Handlungen einer juristischen Person ist die Androhung und Verhängung der Haft gegen Organwalter (hier: GmbH-Geschäftsführer) nicht ausgeschlossen.

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