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UFS: Haarentfernung statt Hormonbehandlung - keine außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikaturRdW 2011/656RdW 2011, 640 Heft 10 v. 17.10.2011

EStG § 34

Die Kosten einer dauerhaften Haarentfernung stellen mangels medizinischer Indikation und damit mangels Zwangsläufigkeit keine Krankheitskosten dar, wenn die vermehrte Behaarung Folge erhöhter Hormonwerte ist und eine (medizinisch indizierte) Hormonbehandlung abgelehnt wurde.

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