Der dt BGH hat erstmals über Schadenersatzklagen von "Lehman-Anlegern" entschieden. Mangels Verletzung der Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung durch die bekl Sparkasse wurden die Klagen zurückgewiesen.
Der dt BGH hat erstmals über Schadenersatzklagen von "Lehman-Anlegern" entschieden. Mangels Verletzung der Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung durch die bekl Sparkasse wurden die Klagen zurückgewiesen.