Der Erlass Nr 60 vom 1. 2. 2010 "Über Maßnahmen zur Vervollkommnung der Verwendung von nationalen Internetseiten" des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko trat am 1. 7. 2010 offiziell in Kraft. Der Erlass stellt die erste wesentliche gesetzliche Beschränkung der Handhabung des Internets in Weißrussland dar, die unmittelbar auf das Internet Bezug nimmt. Nach Angaben der CIA1 gibt es in Weißrussland über 3,107 Mio Internetnutzer (2008) und über 113.115 Zugänge zum Internet (2009). Das Interesse der weißrussischen Bevölkerung am Internet und die Möglichkeiten, sich über das Internet zu informieren, sind also groß.