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Die Nichtbestellung eines Gesellschafters zum Geschäftsführer aus wichtigem Grund

GesellschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M.RdW 2010/485RdW 2010, 461 Heft 8a v. 16.8.2010

Seit 1980 kennt das österreichische GmbH-Recht die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund. Die Regelung setzt voraus, dass der Gesellschafter wirksam zum Geschäftsführer bestellt wurde. Im Folgenden wird die Frage erörtert, ob ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes überhaupt bestellt werden darf.

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