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"Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand" - geänderte Rsp

SteuerrechtJudikaturRdW 2010/551RdW 2010, 552 Heft 8 v. 16.8.2010

EStG § 4 Abs 7, §§ 6, 28 Abs 2

Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes dessen Fenster erneuert, so sind die entsprechenden Aufwendungen - mangels einer gesetzlichen Grundlage dafür - nicht als "anschaffungsnahe Instandsetzungsaufwendungen" zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.

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