EStG § 4 Abs 7, §§ 6, 28 Abs 2
Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes dessen Fenster erneuert, so sind die entsprechenden Aufwendungen - mangels einer gesetzlichen Grundlage dafür - nicht als "anschaffungsnahe Instandsetzungsaufwendungen" zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.