Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 wurden im AVOG 2010 die Zuständigkeiten geändert. Unter anderem geht es um "die Erhebung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer ... beschränkt Steuerpflichtiger", womit sich die Frage stellt, ob es nunmehr auch bei der Umsatzsteuer eine beschränkte Steuerpflicht gibt.