ABGB § 1489
VersVG § 67
Der Beginn der Verjährungsfrist für den Ersatz von Prozesskosten wird weder dadurch geändert, dass der Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten auf den Rechtsschutzversicherer durch Legalzession gem § 67 VersVG übergegangen ist, noch dadurch, dass der Versicherer diesen Anspruch an den Versicherungsnehmer rückzediert.