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Kein Insolvenz-Entgelt für Abwerbeentschädigung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2010/455RdW 2010, 413 Heft 7 v. 16.7.2010

IESG § 3

Verspricht ein AG dem AN für einen Wechsel in sein Unternehmen, ihm nach Ablauf von 2 Jahren einen Betrag in Höhe der Hälfte der dem AN theoretisch gegenüber dem früheren AG zustehenden Abfertigung zu bezahlen, handelt es sich dabei um eine Art "Abwerbeentschädigung", die nicht durch das IESG gesichert ist.

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