Der folgende Beitrag untersucht die Reichweite einer im Jahr 2009 ergangenen EuGH-Entscheidung, wonach der Ausschluss von Vordienstzeiten, die vor der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres liegen, aus der Berechnung des (für die Höhe des Entgelts maßgeblichen) Vorrückungsstichtages einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellt. Dabei wird auch auf die geplante Umsetzung der Entscheidung im öffentlichen Dienst eingegegangen.