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Verkauf eines GmbH-Anteils und Rückverkaufsrecht des Käufers - kein Aussonderungsrecht im Konkurs der Verkäufer

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/445RdW 2010, 404 Heft 7 v. 17.7.2010

ABGB §§ 1002, 1071

KO idF vor 1. 7. 2010 § 44

Eine Vereinbarung, derzufolge die Verkäufer nach wirksamer Übertragung des verkauften Geschäftsanteils an einer GmbH den dafür gezahlten Kaufpreis für den Fall der Ausübung eines Rückverkaufsrechts des Käufers (Put-Option) "treuhändig" für den Käufer halten und dabei das wirtschaftliche Risiko (etwa einer verlustbringenden Veranlagung) tragen sollen, gewährt dem Käufer im Konkurs der Verkäufer kein Aussonderungsrecht. Durch die Geltendmachung des Rückverkaufsrechts iSd § 1071 ABGB entsteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des (im Voraus festgelegten) Rückkaufpreises gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile.

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