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A-QSG: Berufung gegen "Bescheinigung" über erfolgreiche Teilnahme an externer Qualitätsprüfung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/437RdW 2010, 400 Heft 7 v. 17.7.2010

A-QSG idF BGBl I 2005/84: §§ 3, 4, §§ 14 ff

A-QSRL § 12 Abs 1

Das Rechtsmittel der Berufung steht auch gegen die "Bescheinigungen" offen, die vom Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen erteilt werden und mit denen bestätigt wird, dass bestimmte Abschlussprüfungsgesellschaften an der externen Qualitätsprüfung erfolgreich teilgenommen haben, und mit denen gleichzeitig die ausgestellten Bescheinigungen jeweils mit 18 Monaten ab Ausstellung befristet werden.

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