Seit 1. 6. 2010 gilt eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen. Viel hat sich nicht geändert. Die mehr als 150 zu ihrem Entwurf aus dem Herbst 2009 abgegebenen Stellungnahmen hätten - so die Kommission - mit "überwältigender Klarheit" gezeigt, dass sich die bisherige Rechtslage bewährt hat. Die neue Verordnung ist allerdings sprachlich genauso schwer verständlich wie die Vorgängerregelungen. Manche Bestimmungen bleiben auch nach 10 Jahren ein Rätsel. Im Folgenden das Wichtigste, hoffentlich einigermaßen verständlich.