Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Finanzstrafsystem in seiner Effizienz gestrafft und Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Ua werden folgende Ziele verfolgt:
Neue bzw geänderte Tatbestände (ua Neugestaltung der Priviligierung beratender Berufe im Bereich fahrlässiger Abgabenverkürzung durch Einführung einer Begrenzung des Strafausschließungsgrundes; neuer Tatbestand "Abgabenbetrug")