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Begünstigtes Jahressechstel auch von sonstigen Bezügen?

SteuerrechtAnton WeberRdW 2010/403RdW 2010, 365 Heft 6 v. 17.6.2010

Sonstige Bezüge, die verteilt über das Jahr ausbezahlt werden, sind als laufende Bezüge zu besteuern. Die Begünstigung für sonstige Bezüge gem § 67 EStG steht diesfalls nicht zu. Für die Berechnung der Begünstigung für sonstige Bezüge (Sechstelbegünstigung) sind die laufenden Bezüge einzubeziehen.

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