Zwar nicht mehr ganz neu, doch in der Fachliteratur bislang unbesprochen geblieben ist eine OGH-Entscheidung zur Witwen-/Witwerpension nach Ehescheidung,1 die mE durchaus Beachtung (und Zustimmung) verdient und hier daher vorgestellt werden soll. Die E befasst sich erstmals mit der Frage nach eventuellen Auswirkungen auf diese Hinterbliebenenpension, wenn zu Lebzeiten des Ehegatten die Unterhaltsleistungen wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit ausgeblieben waren.