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OGH zur Witwenpension nach Scheidung

ArbeitsrechtDr. Linda KreilRdW 2010/388RdW 2010, 353 Heft 6 v. 17.6.2010

Zwar nicht mehr ganz neu, doch in der Fachliteratur bislang unbesprochen geblieben ist eine OGH-Entscheidung zur Witwen-/Witwerpension nach Ehescheidung,11OGH 17. 3. 2009, 10 ObS 34/09m ARD 5973/7/2009 = Poperl (Bearb), ASVG-Hdb, Teil 2 (LbSlg, Stand November 2009) § 258 Rz 43. Die Witwerpension unterliegt seit der 36. Nov zum ASVG im Jahr 1981 denselben Voraussetzungen wie die Witwenpension; dazu ausführlich Teschner/Widlar/Pöltner, Kommentar zum ASVG (LbSlg, Stand 109. ErgLfg April 2010) § 258 Anm 1. Auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise wird im Folgenden zugunsten einer leichteren Lesbarkeit des Textes verzichtet; soweit die weibliche Form verwendet wird, sind somit, falls nichts anderes aus dem Zusammenhang hervorgeht, Männer und Frauen gleichermaßen gemeint. die mE durchaus Beachtung (und Zustimmung) verdient und hier daher vorgestellt werden soll. Die E befasst sich erstmals mit der Frage nach eventuellen Auswirkungen auf diese Hinterbliebenenpension, wenn zu Lebzeiten des Ehegatten die Unterhaltsleistungen wegen mangelnder Zahlungsfähigkeit ausgeblieben waren.

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