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"Immer Billiger" als die Konkurrenz

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/375RdW 2010, 345 Heft 6 v. 17.6.2010

UWG § 2

Wird behauptet, in einer bestimmten Produktgruppe "immer billiger" zu sein als die Konkurrenz, darf ein Durchschnittsverbraucher ohne aufklärenden Hinweis annehmen, dass auch auf kurzfristige Aktionen von Mitbewerbern reagiert wird.

OGH 23. 2. 2010, 4 Ob 3/10k

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