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GmbH: Generalversammlung - kein Einberufungsmangel

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/365RdW 2010, 341 Heft 6 v. 17.6.2010

Erste Rechtsprechung

GmbHG § 41 Abs 2 Satz 1, § 78 Abs 1

Es stellt keinen Mangel der Einberufung dar, wenn der neue Gesellschafter von der Gesellschaft schon vor seiner Eintragung im Firmenbuch zu einer Generalversammlung als Gesellschafter geladen wird.

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