Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl III 2010/42.V der FMA, mit der die 2. Leerverkaufverbotsverordnung geändert wird, BGBl II 2010/148. Das für bestimmte Aktien und aktienvertretende Wertpapiere geltende Verbot von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt wird abermals verlängert, und zwar bis 30. 11. 2010.