UStG § 1 Abs 1 Z 1
Eine bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß dem KollV vom AN zu leistende Kompensationszahlung für seine unternehmensinterne oder vom AG veranlasste Spezialausbildung (hier: im Bankensektor) ist umsatzsteuerpflichtig, weil diesfalls ein Leistungsaustausch gegeben ist und kein echter Schadenersatz vorliegt.