KSchG §§ 28, 29
In einem Verbandsprozess hat der OGH eine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB der folgenden AGB-Klausel beim Leasing verneint:
Nur der Leasinggeber (LG) ist berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen einen Dritten geltend zu machen.