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Flugprämienprogramm - Verkürzung des Einlösungszeitraums nach Kündigung unwirksam

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/268RdW 2010, 257 Heft 5 v. 17.5.2010

Der dt BGH befasste sich kürzlich mit Teilnahmebedingungen für ein Flugprämienprogramm, die ua vorsahen, dass für die Einlösung der für Flugmeilen gutgeschriebenen Bonuspunkte gegen Prämienflüge jeweils ein Zeitraum von 5 Jahren ab Gutschrift zur Verfügung steht. Im Fall der Beendigung des Programms durch das Flugunternehmen sollte sich der Einlösungszeitraum jedoch auf 6 Monate ab Zugang der Kündigung vermindern. Der BGH bewertete diese Verkürzung als unangemessene Benachteilung des Kunden iSd § 307 BGB und damit als unwirksam. BGH 28. 1. 2010, Xa ZR 37/09.

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