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Widerruf eines Fernabsatzvertrages - Lieferkosten nicht vom Verbraucher zu tragen

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2010/266RdW 2010, 257 Heft 5 v. 17.5.2010

Zu einem deutschen Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH ausgesprochen, dass dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren auferlegt werden dürfen, wenn er bei einem Fernabsatzvertrag von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Daher ist eine nationale Regelung unzulässig, wonach der Verbraucher im Fall des Widerrufs die Kosten der Zusendung der Waren (Lieferkosten) zu tragen hat. Die Lieferkosten sind ihm vielmehr kostenlos rückzuerstatten. EuGH 15. 4. 2010, C-511/08 , Handelsgesellschaft Heinrich Heine.

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