Werden sonstige Bezüge verteilt auf das Jahr ausbezahlt und damit wie laufende Bezüge besteuert, stellt sich die Frage, ob sie zumindest für ein steuerbegünstigtes Jahressechstel in Betracht kommen. - Die sonstigen Bezüge bleiben allerdings auch dann sonstige Bezüge, wenn sie wie laufende Bezüge ausbezahlt und besteuert werden. Daher kann das Jahressechstel von sonstigen Bezügen selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie in entsprechenden Teilbeträgen ausbezahlt werden.