Erste jüngere oberstgerichtliche Rsp zu den inhaltlichen Mindestanforderungen einer Spezialvollmacht nach § 4 Abs 3 GmbHG
GmbHG § 4 Abs 3
Lassen sich die Gründer einer GmbH beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags vertreten, benötigt der Bevollmächtigte "eine besondere, auf dieses einzelne Geschäft ausgestellte beglaubigte Vollmacht ..., die dem Vertrage anzuschließen ist" (§ 4 Abs 3 Satz 2 GmbHG). Diese Spezialvollmacht muss zwar unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt; zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es jedoch nicht erforderlich, alle in § 4 Abs 1 GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen.