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Genossenschaft - Rechtsformzusatz "eG" zulässig

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/217RdW 2010, 211 Heft 4 v. 19.4.2010

Erste Rechtsprechung zur Eintragungsfähigkeit der Abkürzung "eG" für den Rechtsformzusatz "eingetragene Genossenschaft"

GenG § 4

Bei einer Genossenschaft (hier: mit beschränkter Haftung) ist der Rechtsformzusatz "eG" zulässig.

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