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Größenklassen und Umgründungen

Wirtschaftsrechtao. Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler/Mag. Gottfried Maria SulzRdW 2010/210RdW 2010, 197 Heft 4 v. 19.4.2010

Im Zusammenhang mit Umgründungen stellen sich aus Sicht der Rechnungslegung zahlreiche Fragen, zB welche Bilanzen zu welchem Stichtag erforderlich sind, mit welchen Werten das übernommene Vermögen bilanziert werden kann und wie die sog Buchgewinne und Buchverluste zu erfassen sind.11Vgl dazu und zu zahlreichen anderen Fragestellungen Fraberger/Hirschler/Kanduth-Kristen/Ludwig/Mayr, Handbuch Sonderbilanzen Band I: Restrukturierungen (in Druck). Einen Aspekt in diesem Zusammenhang stellt auch die Frage dar, wann erstmals auf einen Jahresabschluss die Rechtsfolgen der aufgrund der Umgründung geänderten Größenklassen des § 221 UGB zur Anwendung kommen. Dieser Frage ist der vorliegende Beitrag gewidmet.22Der Beitrag stellt inhaltlich den Vorabdruck des gleichnamigen Kapitels in Fraberger/Hirschler/Kanduth-Kristen/Ludwig/Mayr, Handbuch Sonderbilanzen I, dar.

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