Die umfangreichen Bemühungen des Gesetzgebers, die Sanierung von Unternehmen durch das IRÄG 2010 nach dem Motto "Retten statt Ruinieren" zu erleichtern, werden durch die fünftägige Frist in der geplanten Neufassung des § 21 Abs 2 der einzuführenden Insolvenzordnung (IO) ad absurdum geführt.